Nachricht


07.10.2024 /08:47:33
FOKUS 1-Richemont will Sorgenkind YNAP an Mytheresa verkaufen

(Neu: Mytheresa-Chef, Hintergrund)

*

Richemont soll Beteiligung an Mytheresa erhalten

*

Mytheresa will globalen digitalen Luxushändler schaffen
 
Zürich, 07. Okt (Reuters) - Der Schweizer
Luxusgüterkonzern Richemont <CFR.S> übernimmt einen weiteren
Versuch zum Verkauf des Verluste schreibenden Onlinehändlers
Yoox-Net-a-Porter (YNAP). Richemont habe sich mit Mytheresa auf
einen Deal verständigt, wie das Genfer Unternehmen am Montag
mitteilte. Die Münchener E-Commerce-Firma solle YNAP demnach im
ersten Halbjahr 2025 vollständig übernehmen. Im Gegenzug erhalte
Richemont eine Beteiligung von einem Drittel an Mytheresa.
Mytheresa kam an der New Yorker Börse zuletzt auf einen Wert von
367,5 Millionen Dollar. YNAP verfügte über Barvermögen von 555
Millionen Euro.

"Mit dieser Transaktion zielt Mytheresa darauf ab, eine weltweite herausragende digitale Multimarken-Luxusgruppe zu schaffen", wurde Mytheresa-Chef Michael Kliger in der Mitteilung zitiert. Die drei Marken Mytheresa, Net-A-Porter und Mr Porter würden weiter betrieben, könnte aber einen großen Teil der Infrastruktur gemeinsam nutzen, um Synergie zu heben. "Wir sind davon überzeugt, dass diese Transaktion einen erheblichen Wert für unsere Aktionäre, Markenpartner und vor allem für unsere High-End-Kunden schaffen wird", so Kliger.

Im Dezember 2023 hatte Richemont den geplanten Teilverkauf von YNAP an die britische Farfetch <FTCH.N> abgeblasen. Hintergrund war die Übernahme von Farfetch durch den südkoreanischen E-Commerce-Riesen Coupang <CPNG.N>. In Zusammenhang mit dem Verkauf nehme Richemont eine weitere Abschreibung auf YNAP vor. Richemont ist etwa für seinen Cartier-Schmuck und IWC-Uhren bekannt.



(Bericht von Oliver Hirt, redigiert von Ralf Banser. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

Hinsichtlich weiterer Informationen und einer gegebenenfalls erforderlichen Offenlegung potenzieller Interessenkonflikte nach § 85 WpHG der für die Erstellung der zugrunde liegenden Finanzinformationen oder Analysen verantwortlichen Unternehmen wird auf das Informationsangebot dieser Unternehmen (Internetseite und andere Informationskanäle) verwiesen.