Nachricht


15.10.2024 /10:31:55
VW-Tarifrunde am 30. Oktober - Metallbranche verhandelt am Dienstag

Frankfurt, 15. Okt (Reuters) - Beim kriselnden Autobauer Volkswagen <VOWG_p.DE> gehen die Verhandlungen mit der Gewerkschaft IG Metall über den Haustarifvertrag am 30. Oktober in Wolfsburg weiter. Das teilten die Tarifparteien am Dienstag mit. VW hatte die Forderung der Gewerkschaft nach sieben Prozent Lohnerhöhung nach der ersten Runde Ende September in Hannover abgelehnt. Der Autobauer droht wegen sinkenden Gewinns und Überkapazitäten erstmals in Deutschland Standorte zu schließen und Beschäftigte zu entlassen. VW hat deshalb nicht nur den Tarifvertrag gekündigt, sondern auch die Betriebsvereinbarung zur Beschäftigungssicherung, was bei Betriebsrat und Gewerkschaft für Aufruhr sorgt.

"Wir erwarten, dass das Unternehmen endlich einen Masterplan für das nächste Jahrzehnt präsentiert, der Beschäftigung und Auslastung in den Werken sicherstellt", forderte IG-Metall-Verhandlungsführer Thorsten Gröger. Volkswagen bekräftigte, das Unternehmen brauche eine nachhaltige Kostenentlastung, um seine Zukunftsfähigkeit in herausfordernden Zeiten zu sichern.

Die Verhandlungen über den Flächentarifvertrag in der Metall- und Elektroindustrie gehen unterdessen am Dienstag in die zweite Runde. In gleich vier von elf Tarifbezirken - Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen und dem norddeutschen Bezirk Küste - treffen sich Arbeitgeber und Gewerkschaften. Insidern zufolge werden die Arbeitgeber ein intern abgestimmtes Angebot als Antwort auf die Forderung der IG Metall nach sieben Prozent mehr Geld für die 3,9 Millionen Beschäftigten der Branche vorlegen. Nach den bisherigen Reaktionen der Arbeitgeber dürfte es angesichts von Rezession und Strukturkrise mager ausfallen. Eine Nullrunde wird allerdings auch nicht gefordert.



(Bericht von Ilona Wissenbach, redigiert von Sabine Wollrab. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Redaktionsleitung unter frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com)

Hinsichtlich weiterer Informationen und einer gegebenenfalls erforderlichen Offenlegung potenzieller Interessenkonflikte nach § 85 WpHG der für die Erstellung der zugrunde liegenden Finanzinformationen oder Analysen verantwortlichen Unternehmen wird auf das Informationsangebot dieser Unternehmen (Internetseite und andere Informationskanäle) verwiesen.