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29.09.2024 /13:49:32
Bericht - Bald Gruppenantrag für AfD-Verbotsverfahren im Bundestag

Berlin, 29. Sep (Reuters) - Der Bundestag wird laut einem Medienbericht demnächst über einen Gruppenantrag abstimmen, in dem beim Bundesverfassungsgericht ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD beantragt wird. Der Antrag wird nach Informationen der Zeitung "Die Welt" von einzelnen Abgeordneten von SPD, CDU/CSU, Grünen und Linken unterstützt, nicht aber von den gesamten Fraktionen. Er sei seit Monaten vorbereitet und kürzlich finalisiert worden. Für einen fraktionsübergreifenden Antrag sind 37 Abgeordnete notwendig. Der Antrag zum AfD-Parteiverbotsverfahren soll allerdings von deutlich mehr Bundestagsmitgliedern eingebracht werden: Von allen genannten Fraktionen unterstützen ihn nach "Welt"-Informationen jeweils mindestens zehn Abgeordnete.

Der Bundestag beantrage beim Bundesverfassungsgericht, gemäß Artikel 21 des Grundgesetzes und Paragraph 43 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes, festzustellen, dass die Partei Alternative für Deutschland verfassungswidrig sei, heißt es demnach in dem Antrag. Hilfsweise solle vom Verfassungsgericht festgestellt werden, dass die AfD von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen werde.

Abgeordnete werfen der AfD in dem Bundestagsantrag vor, die freiheitlich-demokratische Grundordnung abschaffen zu wollen und gegenüber dieser Grundordnung eine "aktiv kämpferisch-aggressive Haltung" einzunehmen. Der Gruppenantrag wirft der AfD zahlreiche Verstöße gegen die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes vor. Dabei nennt er etwa die Forderung nach einer "millionenfachen Remigration" von Migranten. Der Antrag wertet außerdem zahlreiche Äußerungen von Bundes- und Landesvorsitzenden der AfD als Verletzungen der Menschenwürde von Migranten, Muslimen und sexuellen Minderheiten.

Bundeskanzler Olaf Scholz hatte Ende Mai klargemacht, dass für ihn ein Parteiverbot der AfD derzeit kein Thema sei. Ein Parteiverbot sei "eine ganz schwierige Sache in einer Demokratie", für das es sehr hohe Hürden gebe. 2017 war bereits das zweite Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme NPD vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Anfang des Jahres strich Karlsruhe der Partei, die sich in "Die Heimat" umbenannt hat, allerdings die staatliche Parteienfinanzierung. Grundlage des Urteils war eine 2017 erfolgte Grundgesetzergänzung, wonach einer Partei auch dann staatliche Finanzmittel entzogen werden können, wenn sie nicht verboten ist. Voraussetzung ist jedoch, dass sie oder ihre Anhänger verfassungsfeindliche Ziele verfolgen.

(Bericht von Reinhard Becker Redigiert von Scot W. Stevenson Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

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