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17.09.2024 /08:08:08
VORSCHAU-Bundesverfassungsgericht urteilt über AfD-Klagen

Karlsruhe, 17. Sep (Reuters) - Das Bundesverfassungsgericht entscheidet am Mittwoch darüber, ob die AfD-Fraktion im Bundestag Vorsitzenden-Posten in den Ausschüssen erhalten muss. Die Partei hält es für verfassungswidrig, dass in der jetzigen Wahlperiode keiner ihrer Kandidaten zu Ausschussvorsitzenden gewählt wurde. In einem zweiten Verfahren hat der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner gegen seine Abwahl als Vorsitzender des Rechtsausschusses in der vergangenen Legislaturperiode geklagt. Damit würden die Mitwirkungsrechte der Abgeordneten, das Recht auf Oppositionsarbeit und auf eine faire Auslegung der Geschäftsordnung verletzt.

Die ursprünglich von der AfD beantragten Eilentscheidungen lehnten die Karlsruher Richter ab. Der Zweite Senat verhandelte im März dieses Jahres zwei Tage lang in der Hauptsache.

Brandner wurde abgewählt, nachdem er nach dem Anschlag auf die Synagoge in Halle im Oktober 2019 einen Tweet weiterverbreitet hatte, in dem kritisiert wurde, dass jetzt Politiker in Synagogen mit Kerzen "rumlungern". Brandner entschuldigte sich später, lehnte Rücktrittforderungen jedoch ab. Der Ausschuss wählte ihn daraufhin im November 2019 ab. Brandner macht geltend, dass die Geschäftsordnung keine Abwahl vorsehe.

Laut Geschäftsordnung des Bundestages stehen den Parteien entsprechend ihrer Fraktionsstärke Vorsitzende in den Ausschüssen zu. Eine weitere Regelung besagt jedoch, dass die Ausschussmitglieder ihre Vorsitzenden "bestimmen". Nach der Abgeordnetenzahl könnte die AfD 3 von insgesamt 27 Ausschussvorsitzenden stellen, aber ihre Kandidaten erhielten von den übrigen Mitgliedern nicht die erforderliche Mehrheit. Die AfD beanstandet unter anderem, dass die Vorsitzenden nicht mehr wie früher per Akklamation, sondern in geheimer Wahl gewählt werden. Die Änderung richte sich gezielt gegen die AfD, beklagt die Partei.

(Bericht von Ursula Knapp, redigiert von Thomas Seythal. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com)

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