- von Holger Hansen |
Berlin, 14. Okt (Reuters) - Im Streit mit dem |
Finanzministerium über höhere Sozialabgaben für Gutverdienende |
hat sich Bundesarbeitsminister Hubertus Heil durchgesetzt. Der |
Entwurf des SPD-Politikers zur Anhebung der Rechengrößen in der |
Sozialversicherung soll mit einigen Wochen Verzögerung am |
Mittwoch vom Kabinett unverändert verabschiedet werden, wie |
Reuters am Montag aus Regierungskreisen erfuhr. "Das |
Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für |
Gesundheit haben zugestimmt", heißt es in dem Reuters |
vorliegenden Anschreiben des Ministers zur Kabinettsvorlage. |
"Die übrigen Ressorts haben keine Einwände erhoben." |
Mit der Verordnung werden die Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und der Krankenversicherung jährlich an die Lohnentwicklung angepasst. Für 2025 bedeutet dies aber eine ungewöhnlich starke Erhöhung, da das Arbeitsministerium eine Lohnzuwachsrate für 2023 von rund 6,4 Prozent zugrundelegt. Bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenzen werden von den Löhnen Beiträge an die Sozialversicherungen abgezogen. Für den Anteil der Entgelte darüber werden keine Sozialabgaben fällig. Durch die Anhebung müssen Gutverdiener mehr zahlen, weil ein größerer Teil ihres Lohns unter die Sozialabgabenpflicht fällt.
Das Finanzministerium hatte Vorbehalte geltend gemacht, wie das "Handelsblatt" Ende September berichtet hatte. Im Ressort von Finanzminister Christian Lindner (FDP) wurde kritisiert, die höheren Sozialabgaben für Gutverdienende stünden im Widerspruch zu den Steuerentlastungen in der Wachstumsinitiative. So sollen Beschäftigte bei der kalten Progression - dem steuerlichen Reallohnverlust durch die Inflation - entlastet werden. Diese Entlastung soll für 2025 um rund 200 Millionen Euro höher ausfallen als bisher geplant, wie am Montag bekannt wurde.
In der allgemeinen Rentenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze demnach auf 8050 Euro pro Monat (2024: 7550 Euro). Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 6150 Euro pro Monat (5775 Euro). Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung wird auf 5512,50 Euro pro Monat festgesetzt (5175 Euro).
(redigiert von Sabine Ehrhardt. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)