Nachricht


07.10.2024 /12:14:29
IT-Firma Atos setzt weiter auf Teilverkauf an französischen Staat

Paris, 07. Okt (Reuters) - Die angeschlagene französische IT-Firma Atos <ATOS.PA> hofft weiter auf einen Verkauf ihrer sicherheitsrelevanten Sparten an den französischen Staat. Eine Offerte des Staates für Teile der Cybersicherheits-Sparte BDS war am Freitag ausgelaufen, ohne dass sich die beiden Parteien geeinigt hätten, räumte Atos am Montag ein. Man habe der Regierung aber ein neues Angebot unterbreitet, das mit dem Sanierungsplan kompatibel sei. Auch Finanzminister Antoine Armand signalisierte Bereitschaft, die Verhandlungen fortzusetzen. Man werde "in Kürze" einen neuen Plan für die Übernahme vorlegen.

Der Verkauf wesentlicher Unternehmensteile ist Teil der umfassenden Sanierung von Atos. Die BDS-Teile, die an den Staat gehen sollen, gelten als wichtig für die nationale Sicherheit, weil sie auch für den Geheimdienst und das Militär des Landes arbeiten. Der Staat würde nach eigenen Angaben rund 400 Mitarbeiter übernehmen, die einen Umsatz von 900 Millionen Euro erwirtschaften.

Die einstige Vorzeigefirma Atos, zu der auch die ehemalige IT-Sparte von Siemens <SIEGn.DE> gehört, ist unter anderem durch Führungsquerelen und strategische Fehler in Schieflage geraten. Nach einem Finanzierungspaket vom Juni soll das Unternehmen entschuldet werden. Den bisherigen Gläubigern sollen demnach künftig zwischen 74 und 99 Prozent von Atos gehören. Übrig bleiben 1,95 Milliarden Euro Schulden, die zum Teil mit dem Verkauf von Unternehmensteilen getilgt werden sollen. Der Plan soll bis zum 15. Oktober dem Handelsgericht in Nanterre vorgelegt werden, das ihn abnicken muss.

(Bericht von Tassilo Hummel und Sudip Kar-Gupta Geschrieben von Alexander Hübner, redigiert von Ralf Banser. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

Hinsichtlich weiterer Informationen und einer gegebenenfalls erforderlichen Offenlegung potenzieller Interessenkonflikte nach § 85 WpHG der für die Erstellung der zugrunde liegenden Finanzinformationen oder Analysen verantwortlichen Unternehmen wird auf das Informationsangebot dieser Unternehmen (Internetseite und andere Informationskanäle) verwiesen.