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18.09.2024 /10:09:07
AfD verliert Klagen auf Vorsitz in Ausschüssen des Bundestages

Karlsruhe, 18. Sep (Reuters) - Die AfD hat nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts keinen Anspruch darauf, die Stelle eines Vorsitzenden in Ausschüssen des Bundestages zu besetzen. Auch die Abwahl des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner als Vorsitzender des Rechtsausschusses verstieß nicht gegen die Verfassung, wie der Zweite Senat des höchsten deutschen Gerichtes am Mittwoch einstimmig entschied. Damit scheiterten die Klagen der AfD.

Brandner wurde abgewählt, nachdem er nach dem Anschlag auf die Synagoge in Halle im Oktober 2019 einen Tweet weiterverbreitet hatte, in dem kritisiert wurde, dass jetzt Politiker in Synagogen mit Kerzen "rumlungern". Brandner entschuldigte sich später, lehnte Rücktrittforderungen jedoch ab. Kandidaten der AfD wurden danach auch nicht mehr zu Vorsitzenden von Bundestagsausschüssen gewählt.

(Bericht von Ursula Knapp, redigiert von Thomas Seythal. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com)

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