Nachricht


28.09.2024 /03:07:17
Brasilien - X hat Geldstrafen immer noch nicht beglichen

Sao Paulo/Brasilia, 28. Sep (Reuters) - In Brasilien hat der Oberste Gerichtshof am Freitag (Ortszeit) Elon Musks Social-Media-Plattform X auf noch nicht beglichene Geldstrafen in Höhe von fünf Millionen Dollar hingewiesen. Wie aus einem Gerichtsdokument hervorging, kann die Sperrung der Plattform in Brasilien erst aufgehoben werden, wenn die Schulden getilgt sind. Das Unternehmen und sein gesetzlicher Vertreter in Brasilien müssen den Geldstrafen allerdings erst noch zustimmen, die Richter Alexandre de Moraes X auferlegt hat. In seiner Entscheidung sagte der Richter, dass das Gericht die bereits eingefrorenen Gelder von X- und Starlink-Konten in Brasilien verwenden könne. Dafür müsse aber Stalink seine Berufung gegen die Geldsperre zurückziehen. Bei den Strafgeldern handelt es sich um 3,4 Millionen Dollar sowie eine weitere Geldstrafe in Höhe von 1,8 Millionen Dollar, die hinzu kam, weil X vergangene Woche für einen kurzen Zeitraum für einige Nutzer in Brasilien wieder verfügbar war. Musks Unternehmen reagierte nicht sofort auf die Bitte um Stellungnahme. Die Plattform ist seit Ende August in Brasilien, einem seiner größten und begehrtesten Märkte, gesperrt, nachdem Richter Moraes entschieden hatte, dass das Unternehmen Anordnungen zur Einschränkung von unter anderem Hassreden nicht nachgekommen war und verpasste, einen neuen rechtlichen Vertreter des Unternehmens für Brasilien zu ernennen.

(Bericht von Ricardo Brito und Luciana Magalhaes, geschrieben von Alexandra Falk. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

Hinsichtlich weiterer Informationen und einer gegebenenfalls erforderlichen Offenlegung potenzieller Interessenkonflikte nach § 85 WpHG der für die Erstellung der zugrunde liegenden Finanzinformationen oder Analysen verantwortlichen Unternehmen wird auf das Informationsangebot dieser Unternehmen (Internetseite und andere Informationskanäle) verwiesen.