Nachricht


28.10.2024 /11:26:37
Japans Regierungschef Ishiba will trotz Wahlschlappe im Amt bleiben

Tokio, 28. Okt (Reuters) - Trotz des Verlusts der absoluten Mehrheit seiner Regierungskoalition bei der Parlamentswahl in Japan will Ministerpräsident Shigeru Ishiba im Amt bleiben. Dies kündigte der konservative Politiker am Montag auf einer Pressekonferenz an. Angesichts der politischen und wirtschaftlichen Herausforderungen dürfe man keine Stagnation zulassen, sagte Ishiba. Seine Liberaldemokratische Partei (LDP) und ihr Junior-Koalitionspartner Komeito sind aber nun auf weitere Parteien angewiesen, um eine stabile Regierung in der viertgrößten Volkswirtschaft der Welt bilden zu können. Eine Abstimmung im Parlament über den künftigen Ministerpräsidenten könnte in einer Sondersitzung am 11. November stattfinden, berichtete die Nachrichtenagentur Kyodo unter Berufung auf Regierungskreise.

Experten zufolge bleibt es aber abzuwarten, ob sich Ishiba im Amt halten kann. Seine Partei war wegen eines Parteispendenskandals und der hohen Inflation von den Wählern abgestraft worden. Ishiba war erst vor knapp einem Monat Regierungschef geworden, nachdem sein Vorgänger Fumio Kishida über den Umgang mit dem Skandal gestürzt war. Ishiba hatte die Parlamentswahl vorgezogen in der Hoffnung, sich ein klares Mandat zu verschaffen. Größte Gewinner der Wahl am Sonntag ist aber nun die größte Oppositionspartei, die Konstitutionelle Demokratische Partei Japans (CDPJ). Sie ist allerdings weit von der Mehrheit im Parlament entfernt. Kleinere Parteien haben ebenfalls zugelegt, und ihre Rolle in den Verhandlungen über eine Regierungsbildung könnte sich als entscheidend erweisen.



(Bericht von John Geddie, Tim Kelly, Sakura Murakami und Chang Ran-Kim, geschrieben von Christian Götz, redigiert von Sabine Ehrhardt. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

Hinsichtlich weiterer Informationen und einer gegebenenfalls erforderlichen Offenlegung potenzieller Interessenkonflikte nach § 85 WpHG der für die Erstellung der zugrunde liegenden Finanzinformationen oder Analysen verantwortlichen Unternehmen wird auf das Informationsangebot dieser Unternehmen (Internetseite und andere Informationskanäle) verwiesen.