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08.01.2025 /13:42:37
Gericht watscht EU wegen Verstoß gegen eigene Datenschutz-Regel ab

Frankfurt, 08. Jan (Reuters) - Peinliche Premiere für die EU-Kommission: Wegen der Missachtung ihrer eigenen Datenschutz-Gesetze muss sie Schadenersatz zahlen. Der Kläger erhalte 400 Euro, weil die Kommission die Übertragung seiner persönlichen Daten in die USA ermöglicht habe, wo die Datenschutz-Standards niedriger seien, urteilte der Gerichtshof der Europäischen Union am Mittwoch. Die Kommission habe "einen hinreichend qualifizierten Verstoß gegen eine Rechtsnorm, die bezweckt, dem Einzelnen Rechte zu verleihen, begangen".

Den Angaben zufolge hatte sich der Kläger auf einer EU-Webseite angemeldet und hierfür den Authentifizierungsdienst "EU Login" verwendet. Dort habe er sich für die Option "Mit Facebook anmelden" entschieden. Das Onlinenetzwerk Facebook gehört zum US-Internetkonzern Meta <META.O>, die Daten werden daher in die USA übertragen. Dem Gericht zufolge verstößt die damit verbundene Weitergabe der IP-Adresse des Klägers gegen europäisches Recht.

Üblicherweise werden Unternehmen wegen angeblicher Verstöße gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verklagt. In der Vergangenheit hatten Gerichte Konzernen wie Meta Millionenstrafen aufgebrummt.

(Bericht von Hakan Ersen, unter Mitarbeit von Charlotte Van Campenhout, redigiert von Ralf Banser. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)



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