Berlin, 25. Nov (Reuters) - Der Mindestlohn in der Altenpflege soll bis zum 1. Juli 2027 in zwei Schritten steigen. Dies teilte das Bundesarbeitsministerium am Montag auf Grundlage einer einstimmigen Empfehlung der Pflegekommission mit. Demnach steigt die Lohnuntergrenze für Pflegehilfskräfte auf 16,95 Euro, für qualifizierte Hilfskräfte auf 18,26 Euro und für Fachkräfte auf 21,58 Euro pro Stunde. Die Kommission empfahl zudem weiterhin einen Anspruch auf neun Tage zusätzlichen bezahlten Urlaub im Jahr über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus.
Von der Regelung sind rund 1,3 Millionen Beschäftigte betroffen, für die derzeit je nach Qualifikation Mindestlöhne zwischen 16,10 Euro und 20,50 Euro gelten. In Privathaushalten greift der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von derzeit 12,82 Euro pro Stunde. Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) erklärte, für das "Anpacken und Dabeibleiben" des Pflegepersonals seien gute Löhne zentral. Dies sei wichtig, damit sich auch in Zukunft Menschen für den Pflegeberuf entschieden. Das Ministerium will die neuen Sätze nun per Verordnung verbindlich festschreiben.
(Bericht von Holger Hansen, redigiert von Ralf Banser Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)