Nachricht


27.11.2025 /06:24:23
WDHLG-Apple geht in Indien gegen neues Kartellgesetz vor

(Wiederholung vom Vorabend)
Neu-Delhi, 26. Nov (Reuters) - Apple <AAPL.O> geht in
Indien gerichtlich gegen ein neues Kartellgesetz vor. Dieses
könnte beim US-Technologiekonzern zu einer Strafe von bis zu 38
Milliarden Dollar führen. Das geht aus einem der
Nachrichtenagentur Reuters am Mittwoch vorliegenden
Gerichtsdokument hervor. Das neue indische Kartellgesetz erlaubt
der heimischen Wettbewerbsbehörde CCI seit dem vergangenen Jahr,
bei der Verhängung von Strafen den weltweiten Umsatz eines
Unternehmens als Grundlage heranzuziehen und nicht nur den in
Indien erzielten. Apples "maximale Strafzahlung" in Höhe von
zehn Prozent seines durchschnittlichen weltweiten Umsatzes
könnte sich daher auf rund 38 Milliarden US-Dollar belaufen.

In dem 545-seitigen, nicht öffentlichen Dokument fordert der iPhone-Hersteller die Richter des Hohen Gerichts in Delhi auf, das 2024 in Kraft getretene Gesetz für illegal zu erklären. Eine solche Strafe auf der Grundlage des weltweiten Umsatzes wäre "offensichtlich willkürlich, verfassungswidrig, grob unverhältnismäßig und ungerecht", heißt es in der Klageschrift.

Hintergrund ist ein seit 2022 laufendes Kartellverfahren der CCI gegen Apple. Ermittler der Behörde kamen im vergangenen Jahr zu dem Schluss, dass der US-Konzern auf dem App-Markt seines iPhone-Betriebssystems iOS ein "missbräuchliches Verhalten" an den Tag gelegt habe. Das Verfahren war von der Tinder-Muttergesellschaft Match <MTCH.O> und indischen Start-ups angestoßen worden. Apple hat die Vorwürfe zurückgewiesen. Eine endgültige Entscheidung der CCI, auch über eine mögliche Strafe, steht noch aus. Apple und die CCI reagierten zunächst nicht auf Anfragen zur Stellungnahme.

(Bericht von Aditya Kalra and Arpan Chaturvedi, geschrieben von Ralf Banser, redigiert von Kerstin Dörr - Bei Rückfragen wenden Sie sich an die Redaktionsleitung unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

Hinsichtlich weiterer Informationen und einer gegebenenfalls erforderlichen Offenlegung potenzieller Interessenkonflikte nach § 85 WpHG der für die Erstellung der zugrunde liegenden Finanzinformationen oder Analysen verantwortlichen Unternehmen wird auf das Informationsangebot dieser Unternehmen (Internetseite und andere Informationskanäle) verwiesen.