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27.11.2025 /16:12:13
1&1 kommt um Strafe wegen Netzaufbau-Verzögerungen herum

Frankfurt, 27. Nov (Reuters) - Trotz massiver Verzögerungen beim Aufbau eines eigenen Mobilfunknetzes kommt 1&1 <1U1.DE> um eine Millionenstrafe herum. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) teilte am Donnerstag auf Anfrage mit, sie werde das Bußgeldverfahren nicht weiterverfolgen. Die Konkurrenten Deutsche Telekom <DTEGn.DE>, Vodafone und Telefonica Deutschland kämen ebenfalls um Zahlungen herum. Gegen sie hatte die Behörde auch wegen verfehlter Ausbauziele ermittelt. Zunächst hatte die Nachrichtenagentur dpa über diese Entscheidung berichtet.

Hintergrund ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom vergangenen Jahr, dem zufolge die Vergabe der 5G-Mobilfunkfrequenzen 2019 unrechtmäßig war. Die BNetzA habe seinerzeit politischem Druck nachgegeben und auf eine sogenannte Diensteanbieterverpflichtung verzichtet. Diese zwingt die großen Telekom-Konzerne dazu, die Gebühren für die Nutzung ihrer Netze so zu kalkulieren, dass Wettbewerber nicht verdrängt werden. Stattdessen verlangte sie ein Verhandlungsgebot mit Mobilfunk-Vermarktern wie Freenet <FNTGn.DE>. Vergangene Woche hatte das Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde der BNetzA gegen das Kölner Urteil zurückgewiesen.

Damit sind auch die vorgegebenen Ausbauziele Makulatur. So sollte 1&1 bis Ende 2022 mindestens 1000 Standorte in Betrieb nehmen. Zum Stichtag konnte das Unternehmen aber nur eine Handvoll funktionierender Sender vorweisen. Dadurch drohte der Tochter des Internet-Anbieters United Internet <UTDI.DE> eine Millionenstrafe. Auch die anderen Telekom-Anbieter hatten die Ausbauziele verfehlt, jedoch nicht im selben Umfang wie 1&1. 1&1 macht die Vodafone-Tochter Vantage Towers für die Verzögerungen verantwortlich und hat deswegen Beschwerde beim Bundeskartellamt wegen angeblicher Wettbewerbsverhinderung eingereicht.

"Die bestehenden Frequenzzuteilungen behalten ihre Gültigkeit, bis sie infolge einer Neubescheidung entweder angepasst oder aufgehoben und neu erlassen werden", betonte die Behörde. Für die Verbraucher habe die Einstellung der Bußgeldverfahren keine unmittelbaren Auswirkungen. Die Telekom-Anbieter hätten seit Ende 2022 ihre Versäumnisse aufgeholt und die Auflagen aus der Frequenzauktion erfüllt.

(Bericht von Hakan Ersen, redigiert von Philipp Krach. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)



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