Berlin, 27. Nov (Reuters) - Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags dürfte einem Medienbericht zufolge die Einsprüche des Bündnisses Sahra Wagenknecht zur Bundestagswahl zurückweisen. Das gehe aus einer internen Beschlussvorlage hervor, die am Donnerstagabend an die Ausschussmitglieder versendet worden sei, berichtete der Online-Informationsdienst Table.Briefings. Das BSW hatte bei der Wahl den Einzug in den Bundestag nur um einige tausend Stimmen verfehlt und will eine Neuauszählung erreichen.
In dem Bericht heiße es, die Einsprüche des BSW seien unbegründet, berichtete Table-Briefings. "Anhand des Vortrags der Einspruchsführer kann kein mandatsrelevanter Verstoß gegen Wahlrechtsvorschriften und damit kein Wahlfehler festgestellt werden." Die Beschlussempfehlung sehe keinen ausreichenden Anlass für ein erneutes Zählen. In ihren Stellungnahmen würden Bundeswahlleiterin und Landeswahlleitungen erklären, dass die Abweichungen zwischen vorläufigem und endgültigem Ergebnis üblich und Ausdruck der vorgesehenen Prüfmechanismen seien. Hinweise auf systematische Fehler zulasten einer bestimmten Partei lägen nicht vor. Durch Nachzählungen habe sich das BSW lediglich in geringem Umfang verbessert. Demnach sollen die Einsprüche des BSW zurückgewiesen werden.
Table-Briefings schrieb weiter, der Wahlprüfungsausschuss wolle in einer Sitzung am 4. Dezember eine Empfehlung beschließen, über die der Bundestag dann abschließend entscheide. Aus Kreisen des Ausschusses heiße es, es sei besonders gründlich gearbeitet worden, weil man fest davon ausgehe, dass das BSW gegen den Beschluss Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einreichen werde.
Das BSW scheiterte bei der Wahl vom 23. Februar knapp an der Fünf-Prozent-Hürde und verpasste damit den Einzug in den Bundestag. Bei einer Nachzählung in einigen Wahlbezirken stellte sich heraus, dass einige Stimmen nicht dem BSW zugeordnet worden waren. Deshalb hatte die Partei bereits versucht, mit einem Eilantrag eine sofortige bundesweite Neuauszählung zu erreichen. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Eilantrag im März aber abgewiesen.
(Bericht von Ralf Bode. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur))