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27.11.2025 /23:57:25
FOKUS 1-Wagenknecht will Forderung Neuauszählung Bundestagswahl nach Karlsruhe tragen

Berlin, 27. Nov (Reuters) - Nach Berichten über eine bevorstehende Ablehnung der Einsprüche der Partei BSW gegen das Ergebnis der Bundestagswahl will Partei-Gründerin Sahra Wagenknecht vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Dass der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages den BSW-Einspruch mit Mehrheit abweisen wolle, sei wenig überraschend, sagte Wagenknecht dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) laut Vorab-Bericht. "Immerhin ist jetzt für uns endlich der Weg nach Karlsruhe frei." Das BSW hatte bei der Wahl den Einzug in den Bundestag nur um einige tausend Stimmen verfehlt und will eine Neuauszählung erreichen.

Der Online-Informationsdienst Table.Briefings hatte zuvor berichtet, der Ausschuss dürfte die Einsprüche des BSW zurückweisen. Das gehe aus einer internen Beschlussvorlage hervor, die am Donnerstagabend an die Ausschussmitglieder versendet worden sei. Darin heiße es, die Einsprüche des BSW seien unbegründet. Man sehe keinen ausreichenden Anlass für ein erneutes Zählen. Hinweise auf systematische Fehler zulasten einer bestimmten Partei lägen nicht vor. Durch Nachzählungen habe sich das BSW lediglich in geringem Umfang verbessert. Demnach sollen die Einsprüche des BSW zurückgewiesen werden.

Wagenknecht sagte hingegen dem RND, für jeden unbefangenen Beobachter liege die Notwendigkeit einer Neuauszählung auf der Hand. "Der Aufwand einer Neuauszählung wäre klein, der Dienst an der Demokratie groß."

Laut Table-Briefings will der Wahlprüfungsausschuss in einer Sitzung am 4. Dezember eine Empfehlung beschließen, über die der Bundestag dann abschließend entscheidet.

Das BSW scheiterte bei der Wahl vom 23. Februar knapp an der Fünf-Prozent-Hürde und verpasste damit den Einzug in den Bundestag. Bei einer Nachzählung in einigen Wahlbezirken stellte sich heraus, dass einige Stimmen nicht dem BSW zugeordnet worden waren. Deshalb hatte die Partei bereits versucht, mit einem Eilantrag eine sofortige bundesweite Neuauszählung zu erreichen. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Eilantrag im März aber abgewiesen.

(Bericht von Ralf Bode. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur))

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