Nachricht


01.12.2025 /06:13:51
WDHLG-Heimatschutzministerin: Verdächtiger Afghane radikalisierte sich erst in den USA

(Wiederholung vom Vorabend)
Washington, 30. Nov (Reuters) - Der aus Afghanistan
stammende mutmaßliche Schütze bei dem Anschlag auf zwei
Nationalgardisten in Washington hat sich nach Einschätzung der
Ermittler erst in den USA radikalisiert. Heimatschutzministerin
Kristi Noem sagte am Sonntag in TV-Sendungen, bislang werde
davon ausgegangen, dass der mutmaßliche Attentäter bereits im
Bundesstaat Washington lebte, als er extremistische Sichtweisen
annahm.

Vergangenen Mittwoch hatte der Verdächtige nur wenige Blocks vom Weißen Haus entfernt bei einer Schießerei ein Mitglied der Nationalgarde getötet und ein weiteres schwer verletzt. US-Präsident Donald Trump machte unter anderem die mangelnde Überprüfung von einreisenden Afghanen und anderen Ausländern für das mutmaßliche Attentat verantwortlich und gab dafür seinem Vorgänger Joe Biden die Schuld. Als Konsequenz aus der Schießerei nehmen US-Behörden vorerst keine Visa-Anträge von Afghanen mehr an.

Der 29-jährige Afghane kam 2021 in die USA. Er gehörte zu den Ortskräften, die den US-Streitkräften im zwei Jahrzehnte andauernden Kampf gegen die Taliban in Afghanistan geholfen hatten. Im April wurde ihm von der Trump-Regierung Asyl gewährt, wie aus einer von Reuters eingesehenen Regierungsakte hervorgeht.

"Wir glauben, dass er radikalisiert wurde, seit er hier in diesem Land ist", sagte Noem NBC News. "Wir glauben, dass dies durch Verbindungen in seiner Heimatgemeinde und seinem Bundesstaat geschah, und wir werden weiterhin mit denjenigen sprechen, die mit ihm zu tun hatten, die seine Familienmitglieder waren."



(Bericht von Ted Hesson und Jasper Ward, geschrieben von Hans Busemann. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte)

Hinsichtlich weiterer Informationen und einer gegebenenfalls erforderlichen Offenlegung potenzieller Interessenkonflikte nach § 85 WpHG der für die Erstellung der zugrunde liegenden Finanzinformationen oder Analysen verantwortlichen Unternehmen wird auf das Informationsangebot dieser Unternehmen (Internetseite und andere Informationskanäle) verwiesen.