Nachricht


01.12.2025 /23:09:24
Mangelhafte Schichtpläne - Starbucks zahlt fast 39 Mio Dollar

New York, 01. Dez (Reuters) - Die Kaffeehauskette Starbucks <SBUX.O> zahlt im Streit um Verstöße gegen das Arbeitsrecht von New York 38,9 Millionen Dollar. Das teilte das Büro von Bürgermeister Eric Adams am Montag mit. Dem Vergleich ging eine dreijährige Untersuchung wegen Verstößen gegen das Arbeitnehmerschutz-Gesetz voraus. Starbucks wurde unter anderem vorgeworfen, mehr als eine halbe Million Mal versäumt zu haben, seinen Mitarbeitern regelmäßige Dienstpläne zur Verfügung zu stellen und geplante Arbeitsstunden ohne schriftliche Zustimmung gekürzt zu haben. Von der Summe sollen 35,5 Millionen Dollar an mehr als 15.000 Beschäftigte gehen. Die betroffenen Mitarbeiter sollen für jede zwischen Juli 2021 und Juli 2024 geleistete Arbeitswoche 50 Dollar erhalten.

Starbucks erklärte, man unterstütze zwar den Grundgedanken des Gesetzes, die Einhaltung sei jedoch eine Herausforderung. So könne ein Unternehmen gegen das Gesetz verstoßen, wenn ein Mitarbeiter sich krankmelde und ein anderer gebeten werde, für diese Zeit einzuspringen. Das 2017 in Kraft getretene Gesetz war eines der ersten in den USA, das die als "On-call-Scheduling" bekannte Praxis einschränkte. Dabei rufen Firmen Mitarbeiter kurzfristig zur Arbeit oder sagen Schichten ab. Ähnliche Gesetze gibt es inzwischen auch im Bundesstaat Oregon sowie in Los Angeles, Chicago und San Francisco. Wirtschaftsverbände kritisieren die Regeln als nicht praktikabel und warnen, sie könnten zum Abbau von Arbeitsplätzen führen.

(Bericht von Daniel Wiessner, geschrieben von Ralf Bode. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com)

Hinsichtlich weiterer Informationen und einer gegebenenfalls erforderlichen Offenlegung potenzieller Interessenkonflikte nach § 85 WpHG der für die Erstellung der zugrunde liegenden Finanzinformationen oder Analysen verantwortlichen Unternehmen wird auf das Informationsangebot dieser Unternehmen (Internetseite und andere Informationskanäle) verwiesen.