*
Höhere Chancen für Bayers Glyphosat-Berufung vor Supreme Court
*
Bayer strebt Grundsatzentscheidung vor dem Obersten Gericht an
*
| Für rund 65.000 Glyphosat-Fälle stehen noch Einigungen aus |
| (Neu: Weitere Details, Hintergrund, Kurs) |
| Frankfurt, 02. Dez (Reuters) - Rückenwind für |
| Bayer <BAYGn.DE>: Der Pharma- und Agrarkonzern hat im |
| milliardenschweren Rechtsstreit um mögliche Krebsrisiken des |
| Unkrautvernichters Glyphosat Unterstützung von der US-Regierung |
| erhalten. Bayer kann sich damit bei seinem erneuten Anlauf vor |
| dem Obersten Gerichtshof der USA für ein |
| Glyphosat-Berufungsverfahren bessere Chancen ausrechnen. Der |
| Generalanwalt der Regierung empfahl dem Supreme Court, den Fall |
| anzunehmen, wie Bayer am Dienstag mitteilte. Das Gericht folgt |
| in der Regel den Empfehlungen. Für Bayer steht viel auf dem |
| Spiel: Eine Annahme des Falls und eine Entscheidung zugunsten |
| des Unternehmens könnten Rechtssicherheit schaffen und die |
| Gefahr weiterer Klagen weitgehend ausräumen. |
An der Börse gab das der Aktie Auftrieb: Bayer-Anteilsscheine stiegen im frühen Handel um knapp 15 Prozent und setzten sich damit an die Dax-Spitze. Vorstandschef Bill Anderson begrüßte die Entwicklung. "Die Unterstützung der US-Regierung ist ein wichtiger Schritt und eine gute Nachricht für die Landwirte in den USA, die regulatorische Klarheit benötigen." Diese Rechtsfrage habe erhebliche Bedeutung, weil die falsche Anwendung von Bundesrecht die Verfügbarkeit von innovativen Lösungen für Landwirte sowie Investitionen in die US-Wirtschaft grundsätzlich gefährde. Anderson hatte zuletzt mehrfach bekräftigt, die Rechtsstreitigkeiten bis Ende 2026 signifikant eindämmen zu wollen.
Für Bayer ist es bereits der dritte Anlauf vor dem Supreme Court. Zwei vorherige Versuche scheiterten 2022 - einer davon, nachdem die damalige US-Regierung von einer Annahme abgeraten hatte. Nun rechnet sich Bayer bessere Chancen aus, da es widersprüchliche Urteile von Bundesberufungsgerichten gibt. Der Konzern verweist darauf, dass die US-Umweltbehörde EPA Glyphosat nicht als krebserregend klassifiziert und entsprechende Warnhinweise untersagt. "In den USA muss jetzt juristisch klargestellt werden, dass Unternehmen nicht auf Basis des Rechts einzelner Bundesstaaten bestraft werden können, wenn sie sich an Kennzeichnungsvorgaben des US-Bundesrechts halten."
Konkret geht es um das Urteil eines Gerichts im Bundesstaat Missouri, das dem Kläger John Durnell ursprünglich eine Entschädigung von 1,25 Millionen Dollar zugesprochen hatte. Durnell leidet an Non-Hodgkin-Lymphom, das er auf den Einsatz des glyphosathaltigen Unkrautvernichters Roundup von Bayer zurückführte. Bayer hatte im April die Prüfung des Falls beim Supreme Court beantragt. Die Zahl der offenen Glyphosat-Klagen in den USA stieg zuletzt auf 65.000 von zuvor 61.000 Fällen. Die Klagewelle hatte sich der Leverkusener Konzern mit der 63 Milliarden Dollar teuren Übernahme des amerikanischen Glyphosatentwicklers Monsanto 2018 ins Haus geholt. Bayer argumentiert seit jeher, dass jahrzehntelange Studien die Sicherheit von Glyphosat belegen.
Der Vertreter der US-Regierung, Solicitor General D. John Sauer, erklärte, die Umweltbehörde EPA habe wiederholt festgestellt, dass Glyphosat für Menschen wahrscheinlich nicht krebserregend sei und daher Roundup-Etiketten ohne Warnhinweis genehmigt. Wenn Gerichte in den Bundesstaaten nun gegenteilige Urteile fällten, untergrabe dies die wissenschaftliche Einschätzung der zuständigen Bundesbehörde. Bayers Vorstoß wird auch von wirtschaftsnahen Verbänden wie der US-Handelskammer unterstützt. Diese argumentieren, dass die Haftung von Bayer auch viele andere Unternehmen, die sich an Bundesrecht halten, Klagen aussetzen würde.
Für die Beilegung von Klagen hat Bayer bereits rund zehn Milliarden Dollar gezahlt, die Rückstellungen für Glyphosat-Rechtsstreitigkeiten lagen zuletzt bei knapp sieben Milliarden Euro. Im Ringen um ein Ende der Causa Glyphosat schließt Anderson auch einen Ausstieg aus dem Geschäft mit dem Herbizid in den USA nicht aus. Der Verkauf an US-Privatkunden wurde bereits 2023 gestoppt, da sie die überwiegende Mehrheit der Kläger stellten.
(Bericht von Diana Novak Jones in den USA und Patricia Weiß, redigiert von Ralf Banser Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)