Berlin, 03. Dez (Reuters) - Wer bei Sprachtests zur Einbürgerung betrügt, soll nach Koalitionsplänen für zehn Jahre von einem neuen Antrag ausgeschlossen werden. Dies sieht eine geplante Neuregelung von SPD und Union im Staatsangehörigkeitsgesetz vor, die Reuters am Mittwoch vorlag. Zunächst hatte die "Bild" berichtet. Die Sperrfrist gilt sowohl für Fälle, in denen eine durch Täuschung erschlichene Einbürgerung zurückgenommen wird, als auch für den bloßen Versuch. Darunter fallen neben arglistiger Täuschung auch Drohungen, Bestechung oder vorsätzlich falsche Angaben zu wesentlichen Voraussetzungen wie Sprachkenntnissen oder der Integration. Der Unions-Innenexperte Alexander Throm sagte: "Wer bei der Einbürgerung versucht zu täuschen, hat den deutschen Pass nicht verdient."
Mit der Regelung solle das Vertrauen der Bevölkerung in staatliches Handeln geschützt werden, heißt es im Antrag der Koalition. In der Gesetzesbegründung wird auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verwiesen, wonach eine Rechtsordnung keine Anreize für Rechtsverletzungen schaffen dürfe. Deutschland folgt mit der Einführung der Sperrfrist dem Beispiel Kanadas, das eine vergleichbare Regelung in seinem Staatsangehörigkeitsgesetz hat. Hintergrund ist eine steigende Zahl von Betrugsfällen bei den Tests, wo Ergebnisse gefälscht wurden.
Um die Sperre wirksam durchzusetzen, wird sie in einem zentralen Register eingetragen. Die behördliche Feststellung eines Betrugsversuchs ist sofort vollziehbar. Widerspruch und Klage haben keine aufschiebende Wirkung. Damit soll verhindert werden, dass Betroffene während eines laufenden Verfahrens bei einer anderen Behörde einen neuen Antrag stellen. Nach Ablauf der zehn Jahre ist eine erneute Bewerbung um die deutsche Staatsangehörigkeit wieder möglich.
(Bericht von: Markus Wacket; redigiert von Kerstin Dörr. Bei Rückfragen wenden Sie sich an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)