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04.12.2025 /19:15:19
Verfassungsgericht: sofort über Einreise von afghanischem Richter entscheiden

Karlsruhe, 04. Dez (Reuters) - Das Bundesverfassungsgericht hat die Bundesrepublik Deutschland angewiesen, umgehend über ein Visum für einen afghanischen Richter und dessen Familie zu entscheiden. Die zuständigen Verfassungsrichter bestimmten, dass das Verfahren nicht an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zurückgegeben wird, sondern zur sofortigen Entscheidung an die Bundesrepublik geht, teilte das oberste deutsche Gericht am Donnerstagabend mit. Begründet wurde der außergewöhnliche Schritt damit, dass besondere Dringlichkeit bestehe.

Es gebe "keine zureichenden Gründe für die Verzögerung der Visaverfahren", heißt es in der Mitteilung vom Donnerstagabend wörtlich. Es müsse insbesondere berücksichtigt werden, dass eine zunehmende Gefahr für eine Abschiebung aus Pakistan nach Afghanistan bestehe. Denn Pakistan und Deutschland hätten in einer ?Gemeinsamen Absichtserklärung? festgehalten, dass alle Vorgänge der im Ausreiseverfahren befindlichen Personen bis 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein müssen. Es bestünden daher Anhaltspunkte für eine nach Ablauf dieser Frist gesteigerte Gefahr der Abschiebung von Pakistan nach Afghanistan.

Das Bundesinnenministerium hatte bereits im Jahr 2022 die Aufnahme des Beschwerdeführers und seiner Familie erklärt. 2025 wurde dann vom Auswärtigen Amt bestätigt, dass keine Sicherheitsbedenken bestehen. Das Oberverwaltungsgericht hat dann aber die weitere Prüfung nicht durchgeführt. Damit habe es das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz verletzt. (AZ: 2 BvR 1511/25)

(Bericht von Ursula Knapp, bearbeitet von Kerstin Dörr. Redigiert von Olaf Brenner. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte)

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