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05.12.2025 /11:24:43
Bundestag beschließt neuen Wehrdienst

Berlin, 05. Dez (Reuters) - Der Bundestag hat nach monatelangem Ringen den neuen Wehrdienst zur Stärkung der Bundeswehr beschlossen. Vorgesehen ist ein massiver Aufwuchs der Streitkräfte möglichst auf freiwilliger Basis, wie das am Freitag beschlossene Gesetz vorsieht. Bei fehlenden Rekruten kann aber nach weiterem Gesetzesbeschluss später eine Pflicht greifen. Die besonders strittige Frage, wen eine Zwangseinberufung trifft und wie sie fair gestaltet wird, soll erst geklärt werden. Der Bundesrat muss dem Vorhaben noch zustimmen. Das Gesetz soll ab Januar 2026 greifen. Die frühere Wehrpflicht wurde 2011 ausgesetzt.

Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) sprach von einem entscheidenden Schritt für die Verteidigungsfähigkeit. Um das Gesetz sei gestritten worden, man habe es sich nicht leicht gemacht, räumte er ein. Auch die am Freitag ausgerufenen Schülerstreiks gegen den Wehrdienst zeigten dies. "Das ist eine Diskussion, die notwendig ist." Der Dienst solle zunächst freiwillig sein, klar sei aber auch: "Wenn es nicht reicht, werden wir um eine Teil-Wehrpflicht nicht umhinkommen", sagte der SPD-Politiker. "Dieses Land, diese Demokratie verdient es." Mit Blick auf den Widerstand etwa bei den Linken betonte er: "Unsere Bundeswehr schützt auch die, die sie nicht ausrüsten wollen."

Ziel des Gesetzes ist, dass die Zahl der aktiven Soldaten
bis 2035 von 183.000 auf 255.000 bis 270.000 steigt. Dazu sollen
200.000 Reservisten kommen. Anlass ist die verschärfte
Bedrohungslage seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen
die Ukraine. Derzeit könnte von ihnen etwa die Hälfte zur
Verfügung stehen. Das Gesetz legt Zielkorridore für den
Personalzuwachs fest und unterscheidet zudem zwischen aktiver
Truppe und Freiwilligen. Letztere müssen mindestens sechs Monate
dienen, was aber nur für den Heimatschutz und Wachaufgaben
ausreicht. Sie sollen später vor allem die Reserve stärken. Die
aktive Truppe ist direkt kampfbereit und muss länger ausgebildet
werden. Das Verteidigungsministerium muss dem Parlament
aufgeschlüsselt die Zahlen der Freiwilligen ab 2027 alle sechs
Monate vorlegen.

Reichen sie nicht aus, kann per Bundestagsbeschluss die sogenannte Bedarfswehrpflicht ausgerufen werden. Dann ist auch eine zwangsweise Musterung und Einberufung möglich. Die Details dazu sollen in einem Extra-Gesetz ausgearbeitet werden.

Das Gesetz sieht zunächst die Wiedereinführung der Wehrerfassung vor. Alle 18-Jährigen erhalten einen Fragebogen zu Motivation und Eignung, dessen Beantwortung für Männer verpflichtend ist. Ebenso wird die Musterung für alle Männer, die ab Januar 2008 geboren wurden, wieder zur Pflicht. Um möglichst viele für einen freiwilligen Dienst zu gewinnen, sind Anreize wie eine monatliche Vergütung von rund 2.600 Euro brutto und ein Zuschuss zum Führerschein vorgesehen. Bereits mit dem Anschreiben soll bei jungen Menschen auch etwa für soziale Freiwilligendienste geworben werden.

In einem ersten Anlauf der Koalition im Oktober kam es in der SPD-Fraktion noch zum Eklat, da Teile der Fraktion und auch Verteidigungsminister Pistorius selbst das Konzept einer Arbeitsgruppe aus Union und SPD abgelehnt hatten. Strittig war besonders die Frage, wie zwangsweise ausgewählt wird, wenn sich nicht genug Freiwillige für die Vergrößerung der Bundeswehr finden.

(Bericht von Markus Wacket, redigiert von Philipp Krach. Bei Rückfragen wenden Sie sich an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

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