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05.12.2025 /17:00:50
Finanzministerium plant flexiblere private Altersvorsorge - Ärmere im Fokus

Berlin, 05. Dez (Reuters) - Das Bundesfinanzministerium treibt die Reform der privaten Altersvorsorge voran. In einem ersten Entwurf heißt es, Ziel sei eine stärkere Verbreitung solcher Fondsanlagen, vor allem bei Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen. Der Referentenentwurf wurde Insidern zufolge am Freitag in die regierungsinterne Abstimmung gegeben und soll noch im Dezember im Kabinett beschlossen werden. Der Fondsverband BVI sprach von einem wichtigen Schritt. "Damit können Sparer aus einer Vielzahl von Produkten wählen." Es könne dann künftig auch flexiblere Spar- und Auszahlmodelle geben.

Laut dem von Anfang Dezember datierenden Entwurf des SPD-geführten Finanzministeriums soll es künftig eine Grundzulage von 30 Cent pro eingezahltem Euro geben. Dies gilt bis zu einer Grenze von 1200 Euro jährlich. Für Sparbeiträge ab 1201 Euro soll es 20 Cent Förderung pro Euro geben. Dies gilt bis zu einer Höchstgrenze von 1800 Euro. Zudem soll es eine Kinderzulage von 25 Cent pro angelegtem Euro geben. Sie beträgt maximal 300 Euro pro Kind.

Die Reform der privaten Altersvorsorge ist als Ergänzung des Rentenpakets gedacht, das am Freitag im Bundestag beschlossen wurde. Die privaten Investments sollen Auszahlungen aus der gesetzlichen Rente und der betrieblichen Altersvorsorge aufbessern. Ende 2024 gab es rund 15 Millionen solcher privater Verträge in Deutschland. Allerdings ist die Zahl seit 2018 leicht rückläufig. Nachfrage gab es vor allem in der Zeit nach der Einführung der sogenannten Riester-Verträge im Jahr 2002. Die Riester-Policen gelten als wenig flexibel, mit vergleichsweise hohen Nebenkosten und geringen Renditen. In der langen Niedrigzinsphase sind viele Anlagen vor allem in Aktien und Immobilien geflossen.

Dem Entwurf zufolge soll die private Altersvorsorge günstiger, flexibler, unbürokratischer und renditestärker werden. "Neben den sicherheitsorientierten Garantieprodukten wird künftig auch ein renditeorientiertes Altersvorsorgedepot ohne Garantien zugelassen." Bisher müssen Anbieter garantieren, dass sie später mindestens die eingezahlten Sparbeiträge wieder auszahlen. Damit werden Gelder in sichere Anlagen gelenkt, was die Rendite schmälert. Künftig soll es zwei Garantiestufen mit 80 oder 100 Prozent geben. Die Auswahl soll mit einem Standarddepot erleichtert werden. "Beim Standardprodukt wird die durchschnittliche jährliche Renditeminderung durch Kosten über die Vertragslaufzeit (Effektivkosten) auf maximal 1,5 Prozent begrenzt."

Die zusätzlichen Kosten für den Staat sind zunächst überschaubar. "Die Reform führt zu Steuermindereinnahmen von fünf Millionen Euro pro Jahr für die Jahre ab 2030. Die Steuermindereinnahmen sind nur geringfügig, da die durchschnittliche Fördersumme nach neuer Förderung in etwa auf dem Niveau der bisherigen Förderung liegt." Bei einer stärkeren Nachfrage würden die Kosten für den Staat aber steigen.



(Bericht von Christian Krämer, redigiert von Kerstin Dörr. Bei Rückfragen wenden Sie sich an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

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