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10.12.2025 /09:32:51
Bundesfinanzhof: Pauschale Wertermittlung für Grundsteuer ist verfassungsgemäß

München, 10. Dez (Reuters) - Die pauschale Ermittlung des Werts vermieteter Wohnungen und Wohnhäuser zur Berechnung der Grundsteuer verstößt dem Bundesfinanzhof zufolge nicht gegen das Grundgesetz. Das vom Bund beschlossene Grundsteuerreformgesetz, das in elf der 16 Bundesländer gilt, sei verfassungsgemäß, sagte die Vorsitzende Richterin Francesca Werth bei der Urteilsverkündung am Mittwoch in München. Der in der Verfassung verankerte Gleichheitsgrundsatz werde damit nicht verletzt. "Der Gesetzgeber darf generalisierende, pauschalisierende und typisierende Regelungen treffen", sagte Werth.

Der zuständige Senat des höchsten deutschen Finanzgerichts entschied damit in drei beispielhaften Verfahren aus Nordrhein-Westfalen, Berlin und Sachsen. Nach Ansicht der klagenden Immobilieneigentümer führt das Pauschalverfahren zu unrealistischen Wertangaben und damit zu überhöhten Steuern.

Betroffen sind nach Angaben der Kläger rund 20 Millionen Wohnungen und Wohnhäuser in elf Bundesländern, in denen das sogenannte Bundesmodell der Grundsteuer gilt. Fünf Bundesländer haben im Rahmen einer Öffnungsklausel abweichende Gesetze eingeführt. Betroffen sind sowohl Eigentümer als auch Mieter, da Eigentümer die Grundsteuer auf ihre Mieter abwälzen können. Der Immobilienbesitzerverband Haus und Grund hatte bereits vor dem Urteil angekündigt, er wolle im Falle einer Niederlage vor dem Bundesfinanzhof vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen.

(Bericht von Jörn Poltz, redigiert von Myria Mildenberger. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

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