Nachricht


10.12.2025 /11:22:43
Kabinett beschließt schärferes Vorgehen gegen Scheinvaterschaften

Berlin, 10. Dez (Reuters) - Die Bundesregierung will die betrügerische Anerkennung von Vaterschaften für ein Aufenthaltsrecht in Deutschland unterbinden. Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf, wonach die Anerkennung einer Vaterschaft künftig in bestimmten Fällen erst dann wirksam wird, wenn die zuständige Ausländerbehörde zugestimmt hat. Dies gilt, wenn zwischen den Eltern ein "aufenthaltsrechtliches Gefälle" besteht, also etwa ein Elternteil eine deutsche Staatsbürgerschaft oder einen sicheren Aufenthaltstitel besitzt, der andere jedoch nicht.

Hintergrund ist ein Geschäftsmodell, bei dem Männer gegen Geld Vaterschaften anerkennen. Damit bekommt meist nicht nur das Kind einen Aufenthaltstitel, sondern auch die Mutter. Der Entwurf geht von jährlich 65.000 Verfahren aus, die betroffen sein könnten. Da die Männer meist keinen Unterhalt zahlen und dafür der Staat dann einspringen muss, rechnen Experten mit einem bisherigen Schaden im dreistelligen Millionen-Bereich.

"Erfahrungen der Ausländerbehörden, aber auch Erkenntnissen der Standesämter und der Auslandsvertretungen zufolge ist das derzeit geltende Recht nicht ausreichend, um missbräuchliche Anerkennungen der Vaterschaft effektiv zu verhindern", heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs von Innen- und Justizministerium. Eine Zustimmung der Behörde soll jedoch nicht erforderlich sein, wenn der Mann der leibliche Vater ist, die Eltern bereits ein gemeinsames Kind haben, nach der Geburt heiraten oder seit mindestens 18 Monaten zusammenwohnen.

Zudem sollen gesetzliche Vermutungen die Prüfung erleichtern. So soll ein Missbrauch etwa vermutet werden, wenn sich die Beteiligten sprachlich nicht verständigen können oder Geld geflossen ist. Falsche Angaben, um eine Zustimmung zu erwirken, sollen künftig strafbar sein. Mit dem neuen Verfahren soll die Missbrauchsprüfung von der Beurkundung bei Notaren oder Standesämtern getrennt werden. "Anstelle der Aussetzung der Beurkundung zwecks zwischengeschalteter Missbrauchsprüfung durch die Ausländerbehörde sollen Beurkundung und Missbrauchsprüfung organisatorisch getrennt werden", heißt es weiter. Der bisherige Rechtsrahmen habe es ermöglicht, die Beurkundung bei mehreren Stellen zu versuchen, bis sie erfolgreich war.

(Bericht von Markus Wacket; redigiert von Sabine Ehrhardt Bei Rückfragen wenden Sie sich an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

Hinsichtlich weiterer Informationen und einer gegebenenfalls erforderlichen Offenlegung potenzieller Interessenkonflikte nach § 85 WpHG der für die Erstellung der zugrunde liegenden Finanzinformationen oder Analysen verantwortlichen Unternehmen wird auf das Informationsangebot dieser Unternehmen (Internetseite und andere Informationskanäle) verwiesen.