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10.12.2025 /11:31:29
Bundesnetzagentur: Neue Regeln für Strom- und Gasverteilnetzbetreiber

Berlin, 10. Dez (Reuters) - Die Bundesnetzagentur will mit neuen Regeln für Strom- und Gasnetzbetreiber Investitionen in die Energiewende erleichtern und zugleich die Kosten für Verbraucher im Zaum halten. Man schaffe einen investitionsfreundlicheren Rahmen, um die deutschen Stromnetze attraktiver zu machen, teilte die Bundesnetzagentur am Mittwoch mit. "Gleichzeitig sorgen wir dafür, dass die Netzbetreiber effizienter wirtschaften und nur solche Kosten in die Netzentgelte einfließen, die unvermeidlich sind", sagte Behördenchef Klaus Müller. Effizienz sei zentral, um die Energiewende zu geringstmöglichen Kosten umzusetzen.

Kern der neuen Festlegungen ist die Weiterführung der sogenannten Anreizregulierung für alle Gasnetzbetreiber und die Verteilnetzbetreiber für Strom nach 2027. Kosten werden weiterhin in einem Basisjahr geprüft und für eine Regulierungsperiode fortgeschrieben. Kostenveränderungen sollen schneller erfasst werden, indem die Regulierungsperioden perspektivisch auf drei Jahre verkürzt werden - allerdings erst ab der übernächsten Periode. Die Erlösobergrenze, die festlegt, wie viel Netzbetreiber über Netzentgelte einnehmen dürfen, bleibt das zentrale Steuerungsinstrument.

Für die Stromverteilnetzbetreiber geht die Behörde allein durch die neuen Regeln von einem nennenswerten Erlöszuwachs von 1,4 Prozent aus. Effekte aus steigenden Investitionen oder dem höheren Zinsniveau sind darin noch nicht enthalten.

Materiell bedeutsam ist laut Netzagentur ein Instrument zur Anpassung der Betriebskosten, dass nun für alle Stromverteilnetzbetreiber gelten soll. Wenn deren Versorgungsaufgabe wächst, können auch die Kosten für Personal oder Wartungen angepasst werden. Der Eigenkapitalzinssatz werde durch eine neue Berechnungsmethode steigen.

Im Gegenzug verschärft die Behörde die Effizienzanforderungen. Ineffizienzen müssten über drei statt wie bisher fünf Jahre abgebaut werden. Der Effizienzvergleich unter den Netzbetreibern sei das Herzstück der Regulierung, um die Energiewende zu geringstmöglichen Kosten umzusetzen. Die Übertragungsnetzbetreiber sind von den neuen Regeln ausgenommen und erhalten eine gesonderte Regulierung. Hintergrund der Neuregelung ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2021.

(Bericht von Holger Hansen, redigiert von Myria Mildenberger Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

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